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Legal

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Contract Cost Care Ltd

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Contract Cost Care Ltd („CCC") und ihren Kunden über die Analyse und Optimierung von Serviceverträgen im Medizintechnik-Umfeld.

1.2 CCC erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und öffentlichen Einrichtungen (B2B); nicht gegenüber Verbrauchern.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn CCC ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Definitionen

  • Servicevertrag: Wartungs-, Service- oder Beschaffungsvertrag des Kunden über medizintechnische Systeme.
  • Analyse: systematische Bewertung der Serviceverträge nach technischen, kaufmännischen und vertraglichen Kriterien.
  • Report: das an den Kunden gelieferte Analyseergebnis (Management-Summary mit Handlungsempfehlungen).
  • Benchmark: die CCC-eigene Vergleichsdatenbank und Methodik.
  • Einsparung: die gemäß § 5 ermittelte, realisierte Kostenreduktion.

§ 3 Leistungsgegenstand

3.1 CCC analysiert die vom Kunden bereitgestellten Serviceverträge, vergleicht sie gegen den Benchmark und liefert einen Report mit Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch unterstützt CCC bei Verhandlung und Umsetzung.

3.2 CCC ist herstellerneutral und unabhängig und erhält keine Provisionen oder Zuwendungen von Herstellern oder Dienstleistern des Kunden.

3.3 Keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Die Leistungen sind wirtschaftliche und technische Analysen und Empfehlungen. Eine etwaige Verhandlungsunterstützung erfolgt als wirtschaftliche Nebenleistung; eine rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit ist nicht geschuldet.

3.4 Kein Vertragsabschluss und keine Vertragsänderung des Kunden mit Dritten erfolgt ohne dessen ausdrückliche Zustimmung; die Entscheidungshoheit verbleibt beim Kunden.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde stellt die für die Analyse erforderlichen Verträge und Unterlagen vollständig und richtig bereit.

4.2 Für die Übermittlung der Unterlagen vereinbaren die Parteien einen sicheren Übertragungsweg (z. B. verschlüsselter Upload oder ein sicheres Postfach). Die Übersendung sensibler Unterlagen per unverschlüsselter E-Mail soll unterbleiben.

4.3 Verzögert der Kunde die Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend.

§ 5 Vergütung

5.1 Erfolgsbasiertes Honorar. CCC erhält den im Einzelvertrag vereinbarten Prozentsatz der im ersten Vertragsjahr realisierten Einsparung.

5.2 Vergleichsmaßstab (Baseline) ist bei einer Vertragsverlängerung der bisherige Vertrag, bei einer Neubeschaffung das ursprüngliche Angebot des Herstellers.

5.3 Etwaige feste Vergütungsbestandteile sind bei Auftragserteilung fällig. Das erfolgsbasierte Honorar wird nach Nachweis der realisierten Einsparung fällig, spätestens im Wege eines True-up zwölf Monate nach Leistungsbeginn.

5.4 Alle Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 6 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

6.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.

6.2 Die Kosten-, Preis- und Vertragsdaten des Kunden sind Geschäftsgeheimnisse; CCC trifft angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des GeschGehG.

6.3 Die Vertraulichkeit gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt.

§ 7 Datenschutz

7.1 CCC verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung. Soweit CCC im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).

§ 8 Nutzungsrechte / geistiges Eigentum

8.1 Methodik, Benchmark, Tools und Vorlagen von CCC bleiben deren Eigentum.

8.2 Der Kunde erhält am gelieferten Report ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine internen Zwecke.

8.3 Eine Verwendung anonymisierter, aggregierter Ergebnisse für den Benchmark bedarf einer ausdrücklichen Regelung im Einzelvertrag.

§ 9 Haftung

9.1 CCC erbringt die Analyse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. CCC garantiert keine bestimmte Einsparhöhe und kein bestimmtes Verhandlungsergebnis.

9.2 Die Haftung von CCC ist der Höhe nach auf die für den betreffenden Auftrag an CCC zu zahlende Vergütung begrenzt.

9.3 Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie jede zwingende gesetzliche Haftung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Der Vertrag endet mit Lieferung des Reports bzw. Abschluss der beauftragten Umsetzungsunterstützung.

10.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Unabhängigkeit

11.1 CCC ist unabhängig und herstellerneutral und erhält keine erfolgsabhängigen Zuwendungen Dritter, die im Widerspruch zu den Interessen des Kunden stehen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Republik Zypern. Eine abweichende Rechtswahl (z. B. auf Verlangen öffentlicher Träger das Recht am Sitz des Auftraggebers) gilt nur, soweit sie ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart wird.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Limassol, Zypern; eine abweichende Streitbeilegung gilt nur bei ausdrücklicher Einzelvereinbarung nach § 12.1.

12.3 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

12.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich nächstliegende ersetzt.

Stand: August 2026